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Winterdienst in Königs Wusterhausen und Umgebung

WS Direktbau übernimmt den Winterdienst für Gewerbeflächen, Wohnanlagen und private Grundstücke in Königs Wusterhausen und im Landkreis Dahme-Spreewald. Mit eigenen Räumfahrzeugen, 24-Stunden-Bereitschaft und vertraglich abgesicherter Räum- und Streupflicht, seit dem Jahr 2000.

Was kostet ein Winterdienst-Saisonvertrag?

Ein Saisonvertrag für ein privates Grundstück mit Einfahrt und Gehweg liegt in der Region meist zwischen 300 und 700 Euro pro Saison. Gewerbeflächen werden nach Größe abgerechnet, ein Einzeleinsatz kostet je nach Fläche etwa 40 bis 100 Euro. Den genauen Preis bestimmen Fläche, Lage und vereinbarter Service.

Regionale Richtwerte

LeistungRichtwert
Saisonvertrag Privatgrundstück300 bis 700 Euro pro Saison
Einzeleinsatz Räumen und Streuen40 bis 100 Euro
Gewerbefläche je Einsatznach Fläche und Technik, individuell
Streugutin der Regel in der Tour enthalten

Diese Werte sind regionale Marktspannen zur Orientierung. Ein verbindliches Angebot erstellen wir nach Sichtung der Flächen vor Ort.

Wann beginnt und endet die Winterdienstsaison?

In Königs Wusterhausen muss Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigt werden, nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Maßgeblich ist die jeweilige Gemeindesatzung. Unsere Saisonverträge laufen von November bis März. Den Vertrag schließen Sie am besten im Spätsommer oder Frühherbst ab, damit die Flächen rechtzeitig vor dem ersten Frost eingeplant sind.

Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht?

Mit einem Winterdienstvertrag übernehmen wir die Durchführung von Räumung und Streuung für Ihre Flächen und dokumentieren jeden Einsatz. Die Verkehrssicherungspflicht selbst bleibt rechtlich bei Ihnen als Eigentümer, Ihre Aufgabe reduziert sich aber im Wesentlichen auf die sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Dienstleisters. Die Einsatzdokumentation hilft Ihnen, im Streitfall die ordnungsgemäße Räumung zu belegen.

Wie läuft der Winterdienst ab?

Ein Vertrag durchläuft vier Schritte, von der Aufnahme bis zum laufenden Einsatz über die Saison.

  1. Aufnahme der Flächen und Festlegung der Räumzeiten
  2. Saisonvertrag mit klarem Leistungsumfang
  3. Bereitschaft und Kontrolle der Wetterlage rund um die Uhr
  4. Räumen, Streuen und auf Wunsch Abtransport des Schnees

Welche Winterdienst-Leistungen bieten wir?

  • Schneeräumung von Fahrwegen, Stellplätzen und Gehwegen
  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln oder Auftausalz
  • Abtransport großer Schneemengen auf Anfrage
  • 24-Stunden-Bereitschaft an sieben Tagen
  • Saisonverträge für Gewerbe, Wohnanlagen und Privat

Eigener Fuhrpark für den Winterdienst

Wir fahren mit eigenen MAN-Räumfahrzeugen, Radladern und Streutechnik, ohne auf Subunternehmer angewiesen zu sein. Den kompletten Fuhrpark zeigen wir auf unserer Seite Maschinenpark.

In welchen Orten arbeiten wir?

Den Winterdienst leisten wir im nördlichen Landkreis Dahme-Spreewald rund um Königs Wusterhausen und Wildau, dazu Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf, Bestensee, Mittenwalde sowie die Königs Wusterhausener Ortsteile Senzig, Zernsdorf, Wernsdorf und Niederlehme. Für den Winterdienst zählt ein enges Einzugsgebiet, damit wir bei Glätte schnell vor Ort sind.

Direkt vom Fachbetrieb, mit eigener Technik und Bereitschaft rund um die Uhr.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Übernehmt ihr auch private Einfahrten und Gehwege?

Ja. Wir räumen und streuen private Einfahrten, Stellplätze und Gehwege ebenso wie große Gewerbeflächen. Für Privatkunden in Königs Wusterhausen und Umgebung lohnt sich ein Saisonvertrag oft mehr als einzelne Einsätze.

Seid ihr nachts und am Wochenende im Einsatz?

Ja. Wir halten über die ganze Saison eine Bereitschaft rund um die Uhr und an sieben Tagen die Woche. Bei einsetzendem Schnee oder Glätte rücken wir aus, damit Ihre Flächen rechtzeitig zur Räumpflicht sicher sind.

Wann sollte ich einen Winterdienstvertrag abschließen?

Am besten im Spätsommer oder frühen Herbst, spätestens im September. Dann sind die Flächen vor dem ersten Frost eingeplant und Sie haben die Verkehrssicherung rechtzeitig geregelt.

Womit wird gestreut, Salz oder Sand?

Das richtet sich nach Fläche und Satzung. Auf Gehwegen streuen wir mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Granulat, Auftausalz ist dort meist nur an Gefahrstellen wie Treppen zulässig. Auf Fahrwegen und Gewerbeflächen setzen wir je nach Lage Auftaumittel oder abstumpfende Streustoffe ein.

Wer haftet bei einem Glätteunfall?

Wir dokumentieren die vereinbarten Einsätze sorgfältig. Die rechtliche Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Eigentümer, die praktische Durchführung der vereinbarten Räum- und Streuleistungen übernehmen wir im vertraglich festgelegten Umfang. Die Einsatzdokumentation hilft Ihnen, die ordnungsgemäße Räumung im Streitfall zu belegen.

Winterdienst anfragen

Sichern Sie sich Ihren Saisonvertrag rechtzeitig vor dem Winter. Rufen Sie an unter 03375 522833 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir nehmen Ihre Flächen auf und machen Ihnen ein Angebot.